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   OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05   

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https://dejure.org/2007,39744
OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05 (https://dejure.org/2007,39744)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 W 123/05 (https://dejure.org/2007,39744)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 W 123/05 (https://dejure.org/2007,39744)
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  • OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07

    Festsetzung einer Betreuervergütung: Zulässigkeit der sofortigen weiteren

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05
    Die Gegenstandswerte der Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betragen in der Sache 2 W 123/07 2 450, 80 EUR und in der Sache 2 W 135/07 984, 27 EUR.
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05
    Die sofortige weitere Beschwerde ist infolgedessen auch dann unzulässig, wenn das Landgericht sich zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat (BayObLGZ 1999, 121; BayObLG Beschluss vom 01.02.2002 1 Z BR 15/02 - JURIS).
  • BayObLG, 08.08.2001 - 3Z BR 258/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05
    Dagegen braucht die Nichtzulassung - als Regelfall - nicht ausdrücklich ausgesprochen zu werden (vgl. BayObLG Beschluss vom 08.08.2001 3 Z BR 258/01 - JURIS).
  • BayObLG, 20.10.1999 - 3Z BR 305/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05
    Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302 ; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS).
  • BayObLG, 01.02.2002 - 1Z BR 15/02
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05
    Die sofortige weitere Beschwerde ist infolgedessen auch dann unzulässig, wenn das Landgericht sich zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat (BayObLGZ 1999, 121; BayObLG Beschluss vom 01.02.2002 1 Z BR 15/02 - JURIS).
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